Haus-und Badeordnung Jenaer Bäder und Freizeit GmbH
1. Allgemeines
1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freizeitbad GalaxSea, im Folgenden „Bad“ genannt.
1.2 Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
1.3 Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden in Höhe von jeweils mindestens 25,00 €, es sei denn er kann nachweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
1.4 Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Darüber hinaus sind jegliche Handlungen zu unterlassen, welche eine Gefährdung der eigenen Person oder anderer Badegäste bzw. Sachwerte darstellen.
1.5 Innerhalb der Gebäude der Bäder besteht Rauchverbot. In den Außenanlagen darf nur in den gekennzeichneten Bereichen geraucht werden.
1.6 Behälter aus Glas, Flaschen, Dosen usw. dürfen ins Bad nicht mitgebracht werden. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
1.7 Das Aufsichtspersonal des Bades übt gegenüber allen Badegästen das Hausrecht aus. Badegäste, die trotz Ermahnung gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, Sicherheit und/oder Ordnung gefährden oder andere Badegäste belästigen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
1.8 Bei Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung ist das Aufsichtspersonal berechtigt, zur Feststellung der Personalien des Betreffenden ein geeignetes Dokument zu verlangen.
1.9 Das Aufsichtspersonal hat für die Sicherheit des Badebetriebes und für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung zu sorgen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Gruppen von Schülern, Vereinen und sonstigen Gemeinschaften haben selbst für geeignetes Aufsichtspersonal zu sorgen. Diese haben sich mit dem Aufsichtspersonal im Bad oder Saunabereich in Verbindung zu setzen und sind für die Beachtung der Haus- und Badeordnung mit verantwortlich.
1.10 Fundgegenstände sind unverzüglich an das Personal zu übergeben. Werden Fundsachen nicht innerhalb von 14 Tagen abgeholt, werden sie dokumentiert an das städtische Fundbüro, Löbdergraben 12 in 07743 Jena weitergeleitet. Badegäste können sich am Empfang des Bades über das Vorhandensein / den Verbleib von Fundsachen informieren.
1.11 Foto- und Videoaufnahmen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Jenaer Bäder und Freizeit GmbH (im Folgenden „JBG“ genannt) zulässig. Dem Badegast ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen. Untersagt sind weiterhin der Verkauf und Vertrieb von Waren und die Ausübung einer gewerbemäßigen oder propagandistischen Tätigkeit ohne Genehmigung der JBG.
1.12 Alle Sport- und Spielgeräte, Einrichtungsgegenstände sowie sonstige Zusatzeinrichtungen stehen jedem Badegast zeitlich begrenzt je nach Besucheraufkommen und Nachfrage zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind Sonderveranstaltungen des Bades.
1.13 Zur Sicherheit der Badegäste werden Teilbereiche des Gebäudes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit Kameras überwacht. Die videoüberwachten Bereiche sind anhand der Ausschilderungen vor Ort erkennbar.
1.14 Vor der Benutzung der Saunaeinrichtungen empfiehlt es sich, einen Arzt zur persönlichen Verträglichkeit sowie zu möglichen Gesundheitsrisiken zu fragen. Die ausgehängten Sauna-Hinweise sind zu beachten.
2. Öffnungszeiten und Zutritt
2.1 Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben.
2.2 Die JBG kann die Benutzung des Bades oder Teile davon bei vorliegender Notwendigkeit einschränken. Notwendigkeit besteht insbesondere bei starkem Besucherandrang oder wenn aus anderen Gründen (z. B. Unfall, höhere Gewalt, Naturereignissen, betriebliche Erfordernisse) die Benutzung des Bades oder Teile davon nicht möglich ist. Über die Nichtverfügbarkeit wird die JBG die Badegäste unverzüglich informieren. In diesen Fällen wird der Eintrittspreis ganz oder teilweise durch Ausgabe eines Gutscheins in gleichwertiger Höhe zur späteren Nutzung erstattet.
2.3 Der Zutritt ist nicht gestattet:
a) Personen die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
b) Personen, die Tiere mit sich führen,
c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (InfSG) (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden,
d) Kindern, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ohne Begleitung eines Erwachsenen
e) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
2.4 Personen mit Neigungen zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie hilfsbedürftigen Personen ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet.
2.5 Jeder Badegast muss in Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein. Bei Inanspruchnahme von ermäßigten Eintrittspreisen ist jederzeit der entsprechende Nachweis zu erbringen.
2.6 Gelöste Eintrittsausweise werden (vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 2.2) nicht zurückgenommen. Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet.
3 Haftung
3.1 Die Badegäste benutzen das Freizeitbad einschließlich sämtlicher Einrichtungen auf eigene Gefahr. Einrichtungen, wie z. B. Rutschen, Spielplätze, Sportgeräte usw. sind ausschließlich nach den ausgewiesenen Regeln zu benutzen.
3.2 Die JBG haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der JBG, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der JBG zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden Gründen (vgl. Regelung in Ziffer 2.2) teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Satz 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
3.3 Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, von Beschäftigten oder von Erfüllungsgehilfen der JBG ursächlich ist und sofern nicht ausnahmsweise eine besondere Sicherungspflicht besteht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Geld und Wertsachen aufseiten der JBG grundsätzlich keine Bewachung erfolgt oder Sorgfaltspflichten übernommen werden. Insbesondere wird kein Verwahrungsvertrag begründet. Die JBG haftet für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dem Badegast wird daher geraten, keine nicht erforderlichen Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen und dafür Sorge zu tragen, dass alle mitgebrachten Gegenstände stets ordnungsgemäß verschlossen sind.
3.4 Der Badegast haftet für jeden Schaden, den er durch nicht sachgemäße Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen oder durch sein Verhalten im Bad der JBG zufügt.
3.5 Der Badegast muss Garderobenschrank- oder
Wertfachschlüssel sowie Datenträger des Zahlungssystems so
verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper,
z.B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust
ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der
vorgenannten ordnungsmäßigen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
Bei schuldhaftem Verlust des Garderobenschrank -oder Wertfachschlüssels sowie des Datenträgers des Zahlungssystems wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach den gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt, sofern der Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel sowie der Datenträger des Zahlungssystems nicht aufgefunden wird und dem Badegast zugeordnet werden kann. Der Pauschalbetrag beträgt für den Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel 5,00 € und für den Datenträger des Zahlungssystems 25,00 €. Dem Badegast wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Die Geltendmachung eines über die Pauschalbeträge hinausgehenden Schadenersatzes bleibt in jedem Einzelfall vorbehalten.
3.6 Jeder Unfall oder Verlust ist dem Aufsichtspersonal unverzüglich anzuzeigen.
4 Benutzung des Bades
4.1 Die Nutzungszeit ergibt sich aus der jeweils gültigen Entgeltliste und den Öffnungszeiten.
Bei Überschreitung der Nutzungszeit besteht Nachzahlungspflicht.
4.2 Die Kabine oder den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während des Besuches des Bades bei sich zu behalten. Verschlossene Schränke werden nach Ende der Öffnungszeit geöffnet und darin befindliche Sachen werden entnommen. Ziffer 1.10 gilt entsprechend.
4.2 Die Schwimmbecken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
4.3 Die Verwendung von Körperreinigungs- und -pflegemitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
4.4 Nichtschwimmer dürfen Schwimmer- u. Springerbecken sowie tiefere Teile der Mehrzweckbecken nicht benutzen.
4.5 Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen nicht mit Straßenschuhen betreten. Die Wechsel- und Sammelumkleiden dienen nur zum An- und Auskleiden. Die Garderobe ist in den Garderobenschränken unterzubringen. Die Schränke sind zu verschließen. Eine Ablage der Kleider im Bade- und Saunabereich ist nicht gestattet.
4.6 Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades sowie in den dazugehörigen Räumen (Ruheraum, Solarien etc.) ist grundsätzlich nur in üblicher Badekleidung gestattet. Badebekleidung darf in den Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.
4.7 Es ist untersagt:
- auf den Wärmebänken und Beckenumgängen zu laufen,
- an den Einstiegsleitern und Haltestangen zu turnen,
- andere Badegäste im Wasser unterzutauchen oder sonstigen groben Unfug zu treiben,
- die Schwimmbecken anders als auf dem vorgegebenen Weg zu verlassen,
- jede Verunreinigung des Wassers,
- die Reservierung von Stühlen und Liegestühlen mit Handtüchern oder sonstigen Gegenständen.
4.8 Springen ist nur an den dafür gekennzeichneten Plätzen am Sportbecken gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim
Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
a) der Sprungbereich frei ist und
b) nur eine Person das Sprungbrett betritt.
Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.
4.9 Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches im Springerbecken bei Freigabe der Sprunganlage sind untersagt.
4.10 Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten und Sportgeräten bedarf der Zustimmung der JBG. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmerbecken ist nicht gestattet.
4.11 Die Rutsche darf nur entsprechend der aushängenden Beschilderung und unter Beachtung der Lichteinrichtung (Ampel) benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
4.12 Als Begrenzung des Badebereiches gelten die sichtbar angebrachten Schwimmleinen und Hinweisschilder. Der ausgewiesene Badebereich darf nicht verlassen werden.
Abgrenzungen von Schwimmer- bzw. Nichtschwimmerbereichen sind durch Leinen, Hinweisschilder und Bojen markiert.
4.13 Findet ein Badegast Räume oder Einrichtungen beschädigt oder verunreinigt vor, so wird um sofortige Mitteilung an das Personal gebeten.
5. Wünsche, Beschwerden, Anregungen
Wünsche, Beschwerden und Anregungen nimmt das Personal gerne entgegen, können aber auch bei der Geschäftsführung der JBG mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
6. Datenschutzhinweis
Personenbezogene Daten werden von der Jenaer Bäder und Freizeit GmbH nach Maßgabe der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung automatisiert gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls übermittelt. Die Datenschutzerklärung können Sie an der Kasse oder unter www.jenaer-baeder.de/datenschutz.html einsehen oder sich aushändigen lassen.
Jenaer Bäder & Freizeit GmbH
Stand 4. Februar 2020
Sozial